ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Allgemeines


Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht. 


Ferien

Der Musikunterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen der Stadt Hamburg.

Unterrichtsausfall/Krankheit 




Für die vom Schüler abgesagten oder versäumten Stunden ist die Lehrkraft nicht nachleistungspflichtig (§615 BGB); die anteilige Vergütung hierfür kann vom Beitrag nicht abgezogen werden. Bei längerer Erkrankung der Schülerin/des Schülers oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von sechs Wochen. 

Die von der Lehrkraft versäumten Stunden werden nach- bzw. vorgegeben, die Lehrkraft bietet hierzu bis zu zwei Ausweichtermine zur Auswahl an. Sollte der Lehrkraft das Nach- bzw. Vorgeben nicht möglich sein, werden die Stunden finanziell erstattet. 


Honoraranhebung 



Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher angekündigt werden. 


Zahlungsverzug 


Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank verlangt werden.

Kündigung 


Die Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform oder eine Email erforderlich. Bei Anhebung des Unterrichtshonorars ist eine außerordentliche Kündigung zum Termin der Honoraranhebung möglich.

Salvatorische Klausel 


Bei Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer vorangegangenen Vertragsbedingung bleibt der restliche Vertrag davon unberührt und somit bestehen.